Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Savelsberg GbR

Stand: 1. Januar 2021

 

  • 1 Präambel und Geltungsbereich

1.1 Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Savelsberg GbR, Rudolfstraße 83, 52223 Stolberg (nachstehend „Savelsberg GbR“) und dem Besteller von Eintrittskarten/Tickets sowie Kunden und Besuchern ihrer Veranstaltungen und Internetseiten (nachstehend „Kunde“). Zusätzlich können für einzelne Angebote besondere Bedingungen maßgeblich sein, die in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung ausgewiesen sind. Davon abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Teilnahmebedingungen haben dann keine Gültigkeit.

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt; dies gilt auch für den Fall, dass  die Savelsberg GbR diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

1.3 Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen der Textform gem. § 126b BGB. Dies gilt ausdrücklich auch für die Abbedingung der Textform.

1.4 Die Savelsberg GbR behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen treten in Kraft, sobald sie auf der Internetseite www.solofuer2.de/agb veröffentlicht worden sind. Auf Ticket-Käufe, die vor der Änderung getätigt wurden, gelten die AGB in der Fassung, die zum Zeitpunkt der Bestellung in Kraft war.

1.5 Die Savelsberg GbR behält sich das Recht vor, nach freiem Ermessen und ohne Vorankündigung seine Internetseite ganz oder zum Teil einzustellen und/oder zu verändern.

 

  • 2 Leistungsbeschreibung

Die Savelsberg GbR zeigt kabarettistische Programme unter dem Namen „Solo für 2“.

 

  • 3 Inhalte, Örtlichkeiten und Durchführung der Veranstaltung

3.1 Die Savelsberg GbR ist lediglich für den Ablauf der Show und deren künstlerische Inhalte verantwortlich. Der jeweiligen Spielstätte obliegt darüber hinaus auch die alleinige Verantwortung für die Räumlichkeiten und ihre Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen.

3.2 Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Besetzung der Mitwirkenden. Sollte die Besetzung im Vorfeld genannt werden, dient dies ausschließlich zu Informationszwecken über den derzeitigen Planungsstand. Daraus ist kein Anspruch ableitbar. Es bleiben daher Besetzungsänderungen vorbehalten, die entsprechend dann auch nicht zu einem Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung führen. Gleiches gilt für Änderungen im Programm, die sich auf zumutbare Änderungen/Abweichungen der Handlung, Improvisationen oder Weiterentwicklungen innerhalb des gebuchten Stückes im Rahmen künstlerischer Erwägungen erstrecken.

3.3 Nach Beginn der Veranstaltung erlischt die Einlassberechtigung. Der Veranstalter wird sich bemühen, nach Beginn eintreffenden Gästen an einer im Programm geeigneten Stelle nachträglichen Einlass zu gewähren. Dies ist jedoch nicht immer möglich, so dass darauf kein Anspruch besteht.

3.4 Das Mitbringen von festen Gegenständen wie Stühlen, Hockern, Flaschen, Dosen, Schirmen oder sonstigen gefährlichen Gegenständen zu den Veranstaltungen ist nicht gestattet. Das Mitbringen von Getränken und sonstigen Nahrungsmitteln ist strengstens untersagt. Jegliche Geräte, mit denen die Aufzeichnung von Bild- und Tonmaterial möglich ist, dürfen zur Veranstaltung nicht mitgeführt oder müssen (z.B. im Falle von Mobiltelefonen) während der Veranstatung komplett ausgeschaltet werden. Jedwede Form der Aufnahmen sind grundsätzlich untersagt und jede Zuwiderhandlung und jeder Missbrauch wird rechtlich geahndet. Es handelt sich bei den Veranstaltungen um urheberrechtlich geschützte Werke.

3.5 Den Anweisungen der Ordnungskräfte des Veranstalters und der Spielstätte ist jederzeit Folge zu leisten und die jeweilige Hausordnung ist zu beachten. Veranstalter und Spielstätte haben das Hausrecht inne. Bei Missachtung der Anweisungen kann ein sofortiges Verlassen des Spielortes angeordnet werden. Daraus ergibt sich kein Anspruch auf teilweise oder vollständige Rückzahlung des Kartenpreises oder eine andere Art der Kompensation.

3.6 Die Shows des Veranstalters sind ausnahmslos Nichtraucherveranstaltungen.

 

  • 4 Wichtige Besucherinformationen

4.1 Der Spielplan mit Anfangszeiten wird regelmäßig auf der Internetpräsenz von der Savelsberg GbR veröffentlicht. Änderungen bleiben vorbehalten. Für die Angaben auf anderen Internetseiten, auf Plakaten oder in anderen Veröffentlichungen kann keine Gewähr übernommen werden.

4.2 Die Spielstätte wird in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet. Einlass erfolgt jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn, sofern nicht anders ausgewiesen. Dem Einlasspersonal ist eine gültige Eintrittskarte sowie bei ermäßigten Eintrittskarten der Berechtigungsausweis vorzuzeigen. Mäntel, Jacken, Taschen, Regenschirme, etc. sind aus brandschutztechnischen und hygienischen Gründen vor Veranstaltungsbeginn an der Garderobe abzugeben, soweit vorhanden. Die Mitnahme von Laserstiften, Speisen und Getränken sowie das Mitführen von Haustieren (Ausnahme: Begleithunde) ist nicht gestattet. Das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen auf die Räumlichkeiten der Spielstätte ist strengstens untersagt. Plätze für Rollstuhlfahrer stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Rollstuhlfahrer müssen bei Bedarf bereits beim Kauf der Eintrittskarte angeben, dass sie auf einen behindertengerechten Platz angewiesen sind. Verspätete Besucher können erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf einen Nacheinlass besteht nicht. In Ausnahmefällen können Sie sich nach Verfügbarkeit ersatzweise auf einen vom Einlassdienst zugewiesenen Platz begeben. Bei Verlassen des Veranstaltungsortes kann ein erneuter Einlass verwehrt werden.

4.3 Foto-, Video- und Tonaufzeichnungen sind während der Veranstaltung in den jeweiligen Spielstätten während der Veranstaltung – auch solche für den privaten Gebrauch – aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen wird unbeschadet weiterer urheberrechtlicher Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen von der Savelsberg GbR festgesetzt werden kann. Darüber hinaus kann der Besucher aus der Veranstaltung verwiesen werden und von weiteren Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Die Besucher sind gehalten, ihre Mobiltelefone während den Veranstaltungen abgeschaltet zu lassen.

4.4 Jedes ausgestellte Ticket unterliegt den AGB von der Savelsberg GbR und dem Hausrecht der Spielstätte. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen und Regeln oder inakzeptables Verhalten, das möglicherweise Schäden, eine Belästigung oder eine Verletzung anderer verursacht oder gegen die Hausordnung der jeweiligen Spielstätte verstößt, berechtigt die Savelsberg GbR, den Besucher der Spielstätte zu verweisen.

4.5 Den Regelungen der Hausordnung und den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Das Rauchen in den Räumlichkeiten der Spielstätte ist ebenso wie das Mitbringen eigener Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten der Spielstätte und der Verzehr von Speisen und Getränken im Veranstaltungsraum untersagt. Das Betreten von Bühnen, Garderoben und/oder Absperrungen ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen können einen Platzverweis bzw. ein Hausverbot durch die Savelsberg GbR oder den Betreiber der Spielstätte ohne Erstattung des Eintrittspreises zur Folge haben. Ebenso kann der Zutritt verweigert werden, wenn berechtigter Anlass zur Sorge besteht, dass der Ablauf der Veranstaltung gestört oder andere Besucher belästigt werden. Das Mitbringen von Kindern unter 3 Jahren in die Räumlichkeiten der Spielstätte ist nicht gestattet. Sollte dies missachtet werden, ist der Betreiber der Spielstätte dazu berechtigt, das Kind und dessen zuständigen gesetzlichen Vertreter aus der Veranstaltung zu verweisen. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt nicht. Bei Brand oder sonstiger Gefahrensituation haben die Besucher die Spielstätte ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notgänge zu verlassen. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

4.6 Alle technischen Geräte (Mobiltelefone, Uhren usw.) mit akustischen Signalen sind während der Vorstellung auszuschalten.

 

  • 5 Preise

5.1 Die genannten und auf der Website einsehbaren Preise sind bindend. Sie verstehen sich inklusive der Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe.

5.2 Ticketpreise haben ggf. je nach Spielort eine unterschiedliche Höhe. Damit sind keine Auswirkungen auf die Qualität der künstlerischen Leistung von der Savelsberg GbR verbunden.

5.3 Jede Bestellung von Eintrittskarten ist bindend und verpflichtet zur Abnahme und zur Zahlung der bestellten Karten.

 

  • 6 Vertragsabschluss und Vertragsparteien

6.1 Die Savelsberg GbR ist sowohl Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen als auch Aussteller der Tickets, soweit im Rahmen der Veranstaltung nichts anderes angegeben ist.

6.2 Der Ticket-Kaufvertrag wird zwischen dem Ticket-Käufer und der Savelsberg GbR geschlossen. Mit dem Kauf eines Tickets kommt bezüglich der gebuchten Veranstaltung ein widerruflicher Veranstaltungsvertrag zwischen dem Ticket-Käufer und der Savelsberg GbR zustande, der mit Bezahlung des Ticketpreises den Ticketinhaber zum Besuch der auf dem gekauften Ticketangegebenen Veranstaltung berechtigt.

6.3 Verträge kommen sowohl mit Verbrauchern als auch mit Unternehmern zustande. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Gemäß § 14 BGB ist Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

6.4 Minderjährige: Die Internetseiten sind nicht für Minderjährige geeignet. Die Reservierung und Bestellung von Tickets oder anderen Produkten ist Minderjährigen nicht gestattet. Der Zugang zu Veranstaltungen ohne Begleitung durch Erziehungsberechtigte oder andere volljährige Personen kann Minderjährigen nicht gewährt werden.

6.5 Alle im Rahmen der Internetpräsenz www.solofuer2.de und verbundener Websites zu erwerbenden Produkte, Artikel und Leistungen stellen keine bindenden Angebote durch den Verkäufer im Rechtssinne dar, sondern sind ihrerseits eine Einladung zum Angebot an die Käufer. Das Angebot für den Abschluss des Kaufvertrages über ein Ticket wird durch den Käufer abgegeben, indem er sein in die Bestellmaske eingegebenes Angebot durch Anklicken des Buttons „Tickets kostenpflichtig bestellen“ versendet. Erst mit Zuteilung und Zusendung einer Auftragsnummer durch die Savelsberg GbR und vollständiger, fristgerechter Zahlung erfolgt die Annahme des Angebots durch die Savelsberg GbR und es kommt ein Vertrag zwischen dem Käufer und der Savelsberg GbR zu Stande. Ein Vertrag ohne vollständige Bezahlung ist nicht abgeschlossen.

6.6 Die Tickets stellen Inhaberpapiere i.S.d. § 807 BGB dar und berechtigen den Inhaber zum Eintritt zu der Veranstaltung. In besonderen Ausnahmefällen kann dem Ticketinhaber der Zutritt zu der Spielstätte gegen Rückerstattung des auf dem Ticket aufgedruckten Kaufpreises verweigert werden. Tickets, die zuvor gestohlen oder verloren gemeldet wurden, können nach Maßgabe von der Savelsberg GbR für ungültig erklärt werden; die Lizenz zum Besuch der Veranstaltung gilt in diesem Fall als entzogen.

6.7 Der Ticketinhaber hat lediglich Anrecht auf einen Sitz- bzw. Stehplatz, der dem Wert des auf dem Ticket aufgedruckten Preises entspricht. Der Spielstätte behält sich das Recht vor, in unvorhergesehenen Ausnahmefällen andere Sitz- bzw. Stehplätze als die auf dem Ticket angeführten Plätze zur Verfügung zu stellen.

 

  • 7 Zahlungsabwicklung

7.1 Kartenpreise und Gebühren enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist nach Vertragsabschluss bzw. Bestellung sofort zur Zahlung fällig.

7.2 Beim Kauf von Tickets über telefonische bzw. elektronische Bestellung werden Service- und Versandkosten und ggf. Gebühren für PayPal von der Savelsberg GbR erhoben, die je nach Veranstaltung variieren können. Diese Gebühren werden angezeigt bzw. mitgeteilt. Es entstehen darüber hinaus keine weiteren nicht ausgewiesenen Kosten.

7.3 Dem Ticket-Käufer stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:

7.3.1 Barzahlung: An eventuellen Vorverkaufsstellen (beispielsweise an der Spielstätte) sowie (wenn verfügbar) an der Abendkasse.

7.3.2 Rechnung (Vorkasse): Der Kauf per Vorkasse ist nur bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Für Überweisungen in Deutschland und innerhalb der EU nutzen Sie bitte das SEPA-Verfahren. Der Kartenversand erfolgt umgehend nach Zahlungseingang des auf der Bestellbestätigung/Rechnung benannten Betrages per Post. Falls HomePrint gewählt wurde, erfolgt die Freischaltung des Ticketdrucks unmittelbar nach Zahlungseingang. Der Käufer wird hierüber per E-Mail informiert. Wird das Zahlungsziel überschritten, behält sich die Savelsberg GbR vor, die Karten wieder in den Verkauf zurückzugeben. Für den Verlust der Karten auf dem Postweg bei unversichertem Versand können wir keine Haftung übernehmen.

7.3.3 PayPal: Die bestellten Karten können nach der Zahlung per HomePrint selbst ausgedruckt oder (bei Bestellungen bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn) zugeschickt werden (die Versandgebühren werden im Bestellprozess angegeben). Die Bestellbestätigung gilt als Kaufbeleg für Ihre Karten. Das per HomePrint ausgedruckte e-Ticket ist nur als DIN A4 Ticket in Verbindung mit der Bestellbestätigung und einem Lichtbildausweis gültig. Jedes HomePrint-Ticket darf nur einmal und nur für eine Person ausgedruckt und benutzt werden. Ein Wiederverkauf ist nicht möglich. Für den Fall, dass von einem HomePrint-Ticket Kopien auftauchen, erhält derjenige Besitzer Zutritt zur Veranstaltung, der anhand eines Ausweispapiers nachweisen kann, dass er die berechtigte Person ist. Besitzern von unbefugt vervielfältigten HomePrint-Tickets wird der Zugang zur Veranstaltung verweigert. Weiterhin behält sich die Savelsberg GbR das Recht vor, von dem Kartenkäufer, dessen Ticket aufgrund seines Verschuldens unberechtigt vervielfältigt und unbefugt benutzt wurde, die Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigten HomePrint-Tickets zu verlangen.

7.4 Wichtiger Hinweis: Die Savelsberg GbR  weist darauf hin, dass bei elektronischem Zahlungsverkehr (PayPal, Überweisung/Vorkasse) durch die Savelsberg GbR kein Eingriff oder etwaige Korrekturen während der Transaktion vorgenommen werden können. Sollten dennoch Probleme bzgl. der Buchung auftauchen, so ist der Käufer aufgefordert, sich umgehend mit der Savelsberg GbR in Verbindung zu setzen. Bei einer vom Kunden gewünschten Rückbuchung des Kaufpreises entstehen erhebliche Bankgebühren, die grundsätzlich vom Kunden zu tragen sind.

7.5 Ticketduplikate werden polizeilich gemeldet und Käufer und Verkäufer von duplizierten Tickets unterliegen der strafrechtlichen Verfolgung. Bei Verlust und/oder Missbrauch des Tickets sowie daraus entstandenen Unannehmlichkeiten trägt der Veranstalter keinerlei Haftung.

 

  • 8 Versand und Lieferung

8.1 Mit der kostenpflichtigen Bestellung von Tickets beauftragt der Käufer die Savelsberg GbR mit der Versendung der Tickets (Ausnahme: HomePrint). Die Höhe der Versandgebühren ist neben der jeweils ausgewählten Versandart angegeben. Die Zustellung der Tickets erfolgt durch die vom Käufer gewählte Versandart (unversichert/versichert) nach Vertragsschluss und Zahlung des Kartenpreises nebst Gebühren, für die meisten Veranstaltungen innerhalb von 4 Werktagen. Bei der Auswahl „HomePrint“ wird der Käufer nach Zahlungseingang informiert, dass seine Bestellung nun zum Ticketausdruck freigeschaltet wurde. Er kann sich nun sein Ticket per HomePrint ausdrucken.

8.2 Wenn Tickets bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn nicht beim Kunden eingegangen sind, ist er aufgefordert, die Savelsberg GbR unverzüglich per E-Mail an tickets@solofuer2.de zu kontaktieren. Reklamationen wegen nicht zugestellter Tickets, für die Savelsberg GbR keine rechtzeitige Meldung erhalten hat, können nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall kann die absprachegemäße Hinterlegung der bestellten Tickets an der Tages bzw. Abendkasse als gleichwertiger Ersatz für die ursprünglich gewählte Zustellungsart gelten.

 

  • 9 Widerrufserklärung

Auch wenn der Veranstalter Tickets teilweise über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. (2) BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. (1) BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. (2) Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung des/der bestellten Ticket(s).

 

  • 10 Rücknahme, Veranstaltungsabsage/-ausfall, Erstattung

10.1 Ein Umtausch des und/oder der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Verlust wird nur in begründeten Fällen, die der Erwerber nachzuweisen hat, ein Ersatzticket ausgestellt. Die Kosten der Ausstellung eines Ersatztickets trägt der Erwerber.

10.2 Die Savelsberg GbR behält sich vor, Spieltermine abzusagen oder zu verlegen, insbesondere, wenn eine zu geringe Zahl an Tickets verkauft wurden oder im Falle von Erkrankung von Darstellern. Änderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben. Die Karten behalten ihre Gültigkeit und können dann auf einen anderen, gleichwertigen Spieltermin umgebucht werden. Sollte dem Kunden eine Umbuchung nicht zuzumuten sein, kann nach Rücksprache eine Erstattung des Ticketpreises abzüglich möglicher Zahlungs- und Versandgebühren erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme und Umtausch von Karten bei Änderungen von Besetzung, Programm und nur teilweise erfüllten Bestellungen.

10.3 Beim Ausfall einer Veranstaltung durch höhere Gewalt, wie sie im BGB definiert ist, erfolgt kein Ersatz und keine Erstattung.

10.4 Hat der Kunde seine Karten über einen Drittanbieter erworben, gelten seine eventuellen Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Drittanbieter.

 

  • 11 Beschränkungen der Weitergabe von Tickets & Verbot des kommerziellen Gebrauchs

11.1 Der gewerbliche Wiederverkauf von Savelsberg GbR-Tickets ohne Genehmigung von der Savelsberg GbR ist untersagt. Der Käufer versichert, dass er sein gekauftes Ticket nicht zu Werbe-, Marketing (dazu gehören auch Preisausschreiben und sonstige Gewinnspiele) oder anderen gewerblichen Zwecken verwenden oder diese vor dem Zugangs- oder Eingangsbereich des Veranstaltungsortes verkaufen wird. Die Savelsberg GbR behält sich außerdem das Recht vor, dem Käufer den Internet-Zugang zu sperren oder die Ticketbestellung nicht zu akzeptieren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Käufer mit einem anderen Ticketmakler oder Schwarzmarkthändler zusammenarbeitet, oder dass er automatisierte Programme zur Ticketbestellung eingesetzt hat oder Tickets über die von der Savelsberg GbR gesetzte zulässige Höchstanzahl von 10 Tickets pro Person hinaus bestellt hat.

11.2 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von der Savelsberg GbR darf kein Bereich der Internetseiten oder sonstiger Publikationen für kommerzielle Zwecke verwendet werden.

11.3 Für den Fall eines Verstoßes gegen die vorstehend genannten Bedingungen behält sich die Savelsberg GbR vor, von sämtlichen Verträgen mit dem Käufer zurückzutreten. Ein solcher Verstoß führt daher regelmäßig zum Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung.

 

  • 12 Haftung

12.1 Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen. Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit erstreckt sich nur auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, ist jedoch auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden bis maximal zum Wert des Liefergegenstandes (Ticketpreis zzgl. Gebühren) begrenzt. Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Savelsberg GbR als Veranstalter oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Savelsberg GbR nach den gesetzlichen Bestimmungen.

12.2 Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden infolge der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten sind im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

12.3 Sämtliche Ansprüche des Besuchers im Zusammenhang mit Schäden, die der Besucher im Zusammenhang mit einer Veranstaltung von der Savelsberg GbR in der Spielstätte erleidet, sind seitens des Besuchers ausschließlich gegenüber dem Betreiber der jeweiligen Spielstätte geltend zu machen. Eine Haftung von der Savelsberg GbR für derartige Schäden ist ausgeschlossen.

12.4 Die Savelsberg GbR übernimmt keine darüber hinausgehende Haftung für Handlungen, Unterlassungen oder sonstige Verhaltensweisen von Besuchern, Geschäfts- und Werbepartnern und/oder Sponsoren, die in Zusammenhang mit den Leistungen von der Savelsberg GbR oder mit der Benutzung der Internetseite stehen. Die Savelsberg GbR  ist nicht verantwortlich für die Handlungen und Unterlassungen der Künstler oder sonstiger Dritter am Veranstaltungsort, sofern diese nicht auf ausdrückliche Weisung seitens der Savelsberg GbR geschehen.

12.5 Bei Brand oder sonstiger Gefahrensituation haben die Besucher die Spielstätte ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notgänge zu verlassen. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

 

  • 13 Datenschutz

13.1 Personenbezogene Daten (Name, Adresse, Telefonnummer(n), E-Mail-Adresse(n) sowie ggf. weitere Angaben werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Diese Daten werden im zur Begründung und Durchführung des Vertrages und der Teilnahme an der Veranstaltung erforderlichen Umfang von der Savelsberg GbR erhoben, verarbeitet und genutzt. Detaillierte Angaben zu unserem Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.solofuer2.de/datenschutz.

13.2 Der Kunde ist damit einverstanden, dass während der Vorstellungen ggf. wissentlich oder unwissentlich Aufnahmen (Bild/Ton) von ihm gemacht werden. Diese Aufnahmen dürfen durch die Savelsberg GbR ohne weitere Genehmigung für Werbezwecke und zur Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Bilder auch durch Dritte sowie in sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, etc.) veröffentlicht werden. Sollte der Kunde damit nicht einverstanden sein, obliegt es ihm selbst, aus dem Aufnahmebereich der Aufnahmen herauszutreten bzw. die betreffende Person vor Ort über seinen Wunsch in Kenntnis zu setzen, nicht aufgenommen zu werden.

13.3 Dem Kunden ist das Veröffentlichen oder Weitergeben von Inhalten, Informationen und Gegebenheiten der einzelnen Shows nicht gestattet.

 

  • 14 Erfüllungsort und geltendes Recht

14.1 Erfüllungsort ist Stolberg, soweit sich aus der jeweiligen Bestellung/Veranstaltung nichts anderes ergibt.

14.2 Ist der Besteller Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Stolberg.

14.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.

 

  • 15 Online-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

  • 16 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne oder mehrere Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Darüber hinaus treten an die Stelle der unwirksamen Punkte, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

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